In den Medien und vielen privaten und öffentlichen Diskussionen schwirrt der Begriff "Illegale Migration" herum. Ich wll hier versuchen, diesem Begriff etwas mehr Klarheit zu verschaffen.

Schon 2017 schrieb die AfD in ihrem Papier zur Flüchtlingspolitik davon, "irreguläre Migration über das Mittelmeer" stoppen zu wollen. Seither hat der Begriff seinen Weg in die Mitte der Bundespolitik gefunden. "Irregulär" oder gar "illegal«" – das klingt natürlich gefährlich. Viel angsteinflößender als "Flucht".

Aber: Es wird vorgegaukelt, dass Flüchtlinge auf legalem Wege hierher kommen könnten und die "illegalen" Wege nur nutzen würden, weil sie ohnehin keinen Schutzanspruch hätten. Aber aktuell werden über 70 Prozent der inhaltlich bewerteten Asylanträge positiv entschieden – und die überwiegende Mehrheit aller Antragsteller*innen musste "illegal" einreisen.

"Legale" Wege existieren für die Flüchtlinge aus "Problemländern" (den sogenannten "unsicheren Herkunftsländern") de facto nicht. Ausländer haben drei Möglichkeiten, "legal" nach Deutschland einzureisen: Sie müssen:

  • ein gültiges Visum besitzen oder
  • Inhaber eines Reisepasses sein, mit dem eine visafreie Einreise erlaubt ist (das gilt aktuell für 59 Drittstaaten), oder
  • der EU-Freizügigkeit unterliegen.

Niemand würde Tausende an Euros an Schlepper bezahlen, wenn er oder sie sicher mit dem Flugzeug einreisen könnte.

Wenn von einer »illegalen« Einreise gesprochen wird, schwingt mit, dass die Menschen dabei eine Straftat begehen würden und am besten sofort wieder abgeschoben gehören. Dabei ist zum Beispiel in Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) geregelt, dass fliehende Menschen nicht wegen einer unerlaubten Einreise  bestraft werden dürfen. Deutschland und 148 weitere Staaten haben diese GFK unterzeichnet. Damit ist eine Einreise, die nicht bestraft wird, auch keine Straftat. Trotzdem werden genau diese Menschen mittlerweile nicht nur von Rechtsextremen, sondern auch von der Bundesregierung als »irreguläre Migranten« gebrandmarkt.

Mein Fazit

Es muss in der EU das Aufenthalts-Recht und die Verteilung von Flüchtlingen klar und gerecht geregelt werden. Das Dubliner Übereinkommen wird de facto nicht gelebt und ist m.E. auch ungerecht: Warum soll Italien z.B. dafür "bestraft" werden, dass es an das Mittelmeer grenzt und somit für viele Flüchtlinge das Erst-Einreiseland ist.

Auch muss m.E. klar zwischen:

  1. Flüchtlingen in wirklicher Not,
  2. Wirtschafts-Flüchtlingen und 
  3. Arbeitsmigranten

unterschieden werden.

Verwendete Quellen

Stand: 2025-05-10

Stand der Webseite: 2025-05-22

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